IMMOBILIEN SCHWARZ

'"Wir verbinden Menschen und schaffen Werte"

Geschäftsbedingungen der Firma IMMOBILIEN SCHWARZ

               97286 Sommerhausen, Maingasse 15

               Tel.-Nr. 090333-9043971

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt. Die Provision zuzüglich Mehrwertsteuer ist bei Abschluss eines Vertrages durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zahlbar und fällig.

Da wir alle Objekte gleichzeitig mehreren Interessenten anbieten, müssen wir uns Zwischenverkauf/Zwischenvermietung vorbehalten. Zuwiderhandlungen verpflichten zum Schadenersatz in Höhe der Maklerprovision. Die Vergütungspflicht entfällt nicht durch einen späteren Rücktritt vom Vertrage, durch seine Anfechtung, Wandlung, Nichtausführung, Aufhebung oder durch die Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufsrechtes.

Ist Ihnen das Angebotsobjekt bereits bekannt, so können Sie sich nur darauf berufen, wenn Sie uns Ihre Vorkenntnis innerhalb von 5 Tagen schriftlich mitteilen und nachweisen, anderenfalls sind Sie bei Vertragsabschluss zur Provisionszahlung verpflichtet. Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer bzw. Vermieter und Mieter  ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlung ist auf uns Bezug zu nehmen und uns über das Ergebnis Nachricht zu geben. Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Innenbesichtigung nur im Einverständnis mit uns und der Verkäuferseite vorgenommen werden.

Bei Abschluß eines Kaufvertrages/Mietvertrages über ein von uns vermitteltes oder nachgewiesenes Objekt ist die ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Diese beträgt zur Zeit:

1. bei Verkäufen jeweils die Hälfte der Courtage vom Verkäufer und Käufer bis insgesamt  5 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer vom Kaufpreis/Gesamtvertragswert;

2. bei Mietverträgen über Wohnraum (nur bei einem gesonderten Suchauftrag des Interessenten) sonst kostenfrei und gewerbliche Flächen auf unbestimmte Zeit oder mit einer festen Laufzeit von weniger als 5 Jahren 2 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer;

3. 3. bei gewerblichen Mietverträgen mit einer festen Laufzeit von mindestens 5 Jahren 3 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer

4. 4. bei gewerblichen Mietverträgen über 10 Jahren 3 % einer 10-Jahresmiete, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

Die Verpflichtung zur Provisionszahlung entsteht auch bei Erwerb im Zwangsversteigerungsverfahren.

Die Aufnahme von Verhandlungen mit uns oder dem Verkäufer/Vermieter bedeutet Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen. Mündliche getroffene Abreden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Würzburg.